AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen mit der oben genannten Hebamme.

Alle Hebammen arbeiten und leiten in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung. Eine gegenseitige Haftung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Verbindlich wird die Anmeldung mit Erhalt der Bestätigungs-Email, welche Sie nach der Anmeldung erhalten.

1. Terminverlegung:

Da die Hebamme berufsbedingt bisweilen zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie umgehend informieren und gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmen/besprechen.

2. Haftung:

Die Hebamme haftet für ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für ihre Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

Sofern ärztliche Leistungen erforderlich sind, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem behandelnden Arzt. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen.

3. Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten:

Die Abrechnung der Hebammenleistungen erfolgt direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß §134a SGB.

Die Anzahl und der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sind begrenzt. Die Hebamme wird rechtzeitig informieren, wenn diese Höchstgrenzen erreicht sind oder die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist.

Für erbrachte Leistungen ist eine Quittierung mit Unterschrift der Versicherten erforderlich.

4. Kosten für Privatversicherte und Selbstzahler*innen:

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahler*innen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs.3 BGB).

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Tarife.

5. Geburtsvorbereitungskurse:

 Kostenübernahme:

 Für die gesetzlich versicherte Schwangere übernimmt die Krankenkasse die Kurskosten. Versäumte Stunden werden nicht erstattet und müssen selbst getragen werden, unabhängig vom Grund der Nicht-Teilnahme.

 Abmeldung:

 Eine Abmeldung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich möglich. Absagen, auch telefonisch oder per Email entbinden nicht von der Vergütungspflicht.

 Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung und kann der Kursplatz nicht nachbesetzt werden, ist die Kursgebühr selbst zu zahlen.

 Privatversicherte:

 Bitte klären Sie die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung.

 Partner*in – Gebühr:

 Der Betrag für Partner*innen wird nicht von der Krankenkasse übernommen und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu begleichen. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei schriftlicher Abmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Erstattung nur möglich, wenn der Platz anderweitig vergeben werden kann.

 Die Hebamme behält sich vor, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

6.Rückbildungskurse:

 Kostenübernahme:

 Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Versäumte Kursstunden werden nicht erstattet und müssen selbst getragen werden, unabhängig vom Grund der Nicht-Teilnahme.

 Abmeldung:

 Eine Abmeldung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung und kann der Platz nicht nachbesetzt werden, ist die Kursgebühr selbst zu zahlen.

 Kurzfristige Absagen, auch telefonisch oder per Email, entbinden nicht von der Vergütungspflicht.

 Die Hebamme behält sich vor, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.

 Privatversicherte:

 Bitte klären Sie die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung.

Die Hebamme behält sich vor, den Kurs bei zu geringer Teilnahmerinnenzahl oder sonstigen dringenden Gründen abzusagen.

Wir sind bemüht, Ihnen dann einen Ersatzkurs aus unserem Kursangebot anzubieten.

7.Babymassage:

 Kursbuchung des gesamten Kurses und Zahlung vor Kursbeginn.

 Versäumte Stunden können nicht einzeln nachgeholt werden.

8.Wahlleistung Akupunktur, Kinesio-Taping:

 Selbstzahlerleistung, bitte Kontakt für Kosten und Termine mit der Hebamme aufnehmen.

Diese AGB`s stellen sicher, dass die Zusammenarbeit klar und transparent gestaltet ist.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Die Hebammen der Hebammenpraxis Heviana